Logopädie

Logopädie

Die Berufsbezeichnung "Logopäde/in" ist gesetzlich geschützt and garantiert eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung in sprachwissenschaftlichen, medizinischen, psychologischen und pädagogischen Fächern sowie diagnostisch/therapeutischen Behandlungsformen.

Therapiespektrum Kinder

* Sprachentwicklungsstörungen / Sprachentwicklungsverzögerungen (Late Talker)
* Sprachverständnisstörungen
* Dysgrammatismus
* Dyslalien (Aussprachestörungen)
* Verbale Entwicklungsdyspraxie
* Phonologische Störungen 
* Myofunktionelle Störungen
* Behandlung angeborener oder erworbener Fehlbildungen im Gesichtsbereich
* Sprachentwicklungsstörungen bei Behinderungen (z.B. Down-Syndrom)
* Sprachstörungen bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (LKGS) / Näseln
* Stimmstörungen
* Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
* Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
* Hörstörungen

Therapiespektrum Erwachsene

* Aphasie 
* Dysarthrie 
* Sprechapraxie
* Facialesparese
* neurologisch bedingte Erkrankungen (Parkinson, ALS, Multiple Sklerose)
* Stimm- und Atemstörungen unterschiedlicher Genese
* Schluckstörungen (neurologisch bedingt oder nach Operation / Unfall)
* Myofunktionelle Störungen
* Artikulationsstörungen
* Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
* Behandlung nach Kehlkopfoperationen (Larynektomie oder Teilresektionen)
* Sprachstörung bei Demenz

Organisatorisches

Diagnostik
Die erste Behandlungsstunde dient der Anamnese und Diagnostik. Eventuell sind weitere vertiefende Tests in der Folgesitzung nötig. Anhand der Ergebnisse wird ein individueller Therapieplan erstellt.

Therapie
Die Vorgehensweise oder die therapeutischen Mittel werden individuell bei jedem Patienten ausgewählt.
Beratungen, Testergebnisse und Fragen können jederzeit besprochen werden.
Begleitend zur Therapiestunde werden Patienten und ihre Angehörigen zu häuslichen Übungen angeleitet.

Logopädie, aber wie?
Ein Arzt muss einen logopädischen Therapiebedarf feststellen und stellt dann eine Verordnung aus. Ohne diese Verordnung kann die Therapie nicht begonnen werden.

Verordnende Ärzte sind : Kinderärzte, Neurologen, Hausärzte, HNO-Ärzte, andere Fachärzte und bei speziellen Therapien auch Zahnärzte und Kieferorthopäden 

Achtung!
Die Verordnung soll spätestens 28 Tage nach Ausstellung begonnen werden, da sie sonst verfällt.
Informieren Sie sich rechtzeitig, ob ein Therapieplatz zur Verfügung steht.

Therapiekosten

Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten werden für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr vollständig übernommen.
Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Zuzahlung von 10% pro Verordnung zu leisten.

Private Kassen
Die zu erwartenden Kosten werden nach der Diagnostik in einem Kostenvoranschlag zusammengestellt.
So können Sie mit ihrer Kasse abklären, wie hoch ihre Eigenleistung sein wird oder die Kosten übernommen werden. Besonders für Beihilfe-Empfänger ist dies zu empfehlen.

Selbstzahler
In einem Behandlungsvertrag werden individuell je nach Aufwand und Art der Störung die Behandlungskosten festgelegt.

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